die Fraktion der Bürgergemeinschaft stellt nach § 34 Abs. 1 der Gemeindeordnung Baden-Württemberg folgenden Antrag:

Hiermit beauftragen wir die Verwaltung mit der Prüfung einer Teilversorgung des Wasserbedarfes von Wilhelmsfeld aus regionalen Quellen. Die Prüfung soll Aussagen zu folgenden Fragen liefern:

  • Unter welchen Voraussetzungen wäre ein Teilversorgung möglich.
  • Welche einmaligen Kosten würden hierdurch entstehen.
  • Welche laufenden Kosten würden hierdurch anfallen.

 Begründung:   Die WilhelmsfelderInnen zahlen im Vergleich zu umgebenden Gemeinden hohe Wasserkosten. Gleichzeitig profitieren wir nicht von der Qualität des regionalen Quellwassers. Um die Kosten und Qualität der Wasserversorgung zu verbessern, wollen wir, neben der Sanierung des Netzes, auch auf unsere eigenen Ressourcen setzen. Um die Chancen und Kosten abwägen zu können, brauchen wir eine technische und wirtschaftliche Bewertung. Als Ansatzpunkt für die Betrachtung sollte die bestehende Infrastruktur zur Notversorgung genutzt werden.

Die BGW sieht in diesem Ansatz keinen Ersatz zu der Versorgung über den Eichelbergverband, sondern eine Ergänzung, mit der Kosten eingespart werden könnten.